In Deutschland ist die Verpflichtung zur Ausstattung von Wohnungen und Häusern mit Rauchwarnmeldern in der jeweiligen Landesbauordnung der einzelnen Bundesländer geregelt.
Einheitlich festgelegt ist in allen Bauordnungen, dass
jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben müssen.
Bei der Installation müssen Gegebenheiten des Gebäudes genau beachtet werden um sicherzustellen, dass die Rauchwarnmelder auch tatsächlich im Brandfall ansprechen und somit den lebensrettenden Alarm auslösen.
Um für Ihre Sicherheit zu sorgen, können wir folgendes für Sie tun: