Rauchwarnmelder


In Deutschland ist die Verpflichtung zur Ausstattung von Wohnungen und Häusern mit Rauchwarnmeldern in der jeweiligen Landesbauordnung der einzelnen Bundesländer geregelt.

Einheitlich festgelegt ist in allen Bauordnungen, dass

  • Schlafräume und
  • Kinderzimmer sowie
  • Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen,

jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben müssen.

 

Bei der Installation müssen Gegebenheiten des Gebäudes genau beachtet werden um sicherzustellen, dass die Rauchwarnmelder auch tatsächlich im Brandfall ansprechen und somit den lebensrettenden Alarm auslösen.

 

Um für Ihre Sicherheit zu sorgen, können wir folgendes für Sie tun:

  • Beratung bei der Auswahl der zu installierenden Rauchwarnmelder
  • Beratung bei der Positionierung und Anbringung
  • Inbetriebnahme der Geräte und die Einweisung in Betrieb/Wartung